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DGUV ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Spitzenverband. Die DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694 davor BGV D36) gibt die bindenden Hinweise für die Durchführung und Dokumentation einer Leiterprüfung. Die DGUV Regel 112-198 gibt die bindenden Empfehlungen für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz. TRBS steht für „Technische Regeln für Betriebssicherheit“. Diese geben den Stand der Technik, entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wieder. Die TRBS werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ bekannt.
Die TRBS konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die „neue Betriebssicherheitsverordnung” (BetrSichV), befasst sich damit, die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu garantieren.
Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge. Sie empfehlen einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes oder einer Verordnung (zum Beispiel nach dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG). Zwar sind sie keine Rechtsnormen und sind somit keine gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft entfalten. Besonders zu erwähnen sind hier TRBS 2121, TRBS 2121-2 und TRBS 1203.
Unternehmer sollten für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und für die Unfallvermeidung auf die Umsetzung der TRBS achten.
Lesenswert im Zusammenhang mit der Leiterprüfung sind außerdem:
Einen recht guten Überblick über Regeln, Verordnungen, Vorschriften und Informationen bieten die Auflistungen des BGHM.
Das BAUA hat zum Thema Gefährdungsfaktoren einen PDF Download Bereich.
In der ausschlaggebenden DGUV Information 208-016 sind ebenfalls wertvolle Hinweise auf Gesetze und Normen wie DIN EN 131-3 zu finden.