Wer darf Regale prüfen?

Anforderungen an die befähigte Person für die regelmäßige Prüfung

Die regelmäßigen Prüfungen, auch „Expertenprüfungen“ genannt, sind mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person durchzuführen.

Diese muss laut der der technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 über Fachkenntnisse verfügen.

In § 2 Abs. 7 finden sich Möglichkeiten zum Erwerb dieser Fachkenntnisse:

Diese Prüfungen könnten beispielsweise von qualifizierten und erfahrenen Monteuren oder Monteurinnen der Hersteller und Wartungsfirmen sowie von entsprechend qualifiziertem Personal des Betreibers durchgeführt werden.

Anforderungen an die befähigte Person für die interne Prüfung

Diese Prüfungen werden in aller Regel in kürzeren Abständen durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt. Auch sie müssen den Anforderungen an eine befähigte Person genügen.

Bei dieser Prüfung sind die Vorgaben zum Prüfumfang durch die oder den Lagerverantwortlichen zu machen.

Wie erhält man das Zertifikat Regalprüfung?

Für die jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635:30 ist eine Qualifizierung wie die Ausbildung zum Regalinspekteur notwendig.

Die Befähigung zur internen Sichtkontrolle ist beispielsweise durch ein Seminar zum Regalprüfer zu erreichen.

Zusätzlich bietet es sich an, auch nach absolvierter Ausbildung regelmäßige Fortbildungen für befähigte Personen in der Regalprüfung zu besuchen.

Wo kann ich eine Ausbildung zum Regalprüfer machen?

Es gibt zahlreiche Dienstleister, die Ausbildungsmöglichkeiten anbieten: