MyCosmo erklärt die Gesetzeslage
bei der Prüfung von Regalen.

Betriebsanweisung Regale - Prüfung nach DGUV Information 208-043

Was ist DGUV?

DGUV ist der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung e.V.

DGUV 208-043

Die DGUV Information 208-043 ist die bindende Handlungsanleitung und das Regelwerk für den Umgang mit Regalen in Unternehmen. Als Grundlage dafür regeln das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die Maschinenverordnung (9. ProdSV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die gesetzliche Lage. Die DGUV Information 208-043 beschreibt zusammengefasst den sicheren Umgang mit allen Regalbauarten. Sie gibt Aufschluss über Gesetze, Verordnungen und Normen.

Besonders wichtig darin ist jedoch die Verantwortlichkeit des Unternehmers: Die Regale sind regelmäßig auf Sicherheit und speziell auf etwaige entstandene Beschädigungen zu kontrollieren.

Stellt der Unternehmer fest, dass seine Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, und dass diese zu gefährlichen Situationen führen können, muss er wiederkehrende Prüfungen entsprechend der ermittelten Prüffristen durchführen lassen.

Die DIN EN 15 635 gibt eine Mindestprüffrist von einem Jahr vor.

Die Norm unterscheidet zwischen einer „Experteninspektion“, die mindestens alle 12 Monate durch eine fachkundige Person durchzuführen ist, und internen Inspektionen oder Sichtkontrollen in kürzeren Zeitabständen.

Regalprüfung Checkliste

Die durchgeführten Prüfungen, festgestellte Mängel und deren Beseitigung sind entsprechend §14 Abs. 7 BetrSichV zu dokumentieren (auch in elektronischer Form möglich).

In der DGUV Information 208-043 findet sich im Anhang eine Zusammenstellung der gesetzlichen Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften, die bei Regalprüfungen eine Rolle spielen.