Häufigkeit Leiterprüfung

Prüfung von Leitern und Tritten – Wie oft muss sie erfolgen?

Die regelmäßige Leiterprüfung in Unternehmen kann nur von einer qualifizierten und sogenannten „Befähigten Person“ durchgeführt werden.
Diese legt auch die Intervalle für die Prüfungen nach Art und Umfang der Nutzung der Leitern fest. Nach spätestens einem Jahr ist die Erneuerung der Prüfplakette nach DGUV Information 208-016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3 und 14) gesetzlich geregelt.

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass eine (von ihm schriftlich beauftragte) befähigtePersonLeitern und Tritte regelmäßig auf deren ordnungsgemäßen Zustand nach Sicht und Funktion und Vollständigkeit überprüft.

Als technische Arbeitsmittel stellen Leitern und Tritte eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für die Mitarbeiter dar.

Leitern prüfen wie oft?

Was bedeutet „regelmäßige Kontrolle“? Wie oft müssen Leitern geprüft werden? Die Zeitabstände für die Prüfung Leitern und Tritte sind abhängig von deren Art und Häufigkeit der Benutzung. Die Prüfungen der Arbeitsmittel können täglich erforderlich sein, zum Beispiel bei starker Verschmutzung oder wöchentlich. Der beauftragte Leiterprüfer legt mit seiner Sachkenntnis auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und gemäß Betriebssicherheitsverordnung die individuell notwendigen Intervalle für die häufigen Leiterprüfung fest. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) regelt in
§ 3 die Gefährdungsbeurteilung und in § 14 die Prüfung von Arbeitsmitteln.

Spätestens alle 12 Monate muss die Leiterprüfung nach der Handlungsanleitung DGUV Information 208-016mit Hilfe einer Leiterprüfung Checkliste geprüft werden. Die Ergebnisse sind lückenlos im Leiterprüfbuch zu dokumentieren. Die Leitern und Tritte werden mit einem Prüfsiegel versehen.

Besteht eine Leiter die Kontrolle nicht, so sorgt der Leiterprüfer sofort dafür, dass sie entweder gereinigt, repariert oder ausgetauscht wird. Alle diese Maßnahmen dienen dem Arbeitsschutz und der Vermeidung von Gefahren durch die Arbeitsmittel.

Leiterprüfungen werden entweder von (entsprechend qualifiziertem) eigenen Personal oder von einem externen Dienstleister für die sichere Prüfung von Leitern und Trittendurchgeführt. Dies kann bei laufendem Betrieb auf dem Werksgelände durchgeführt werden. Es entstehen dafür erhebliche Kosten. Mehr dazu im Info Blog „Kosten einer Leiterprüfung“.

Zur Erhöhung der Sicherheit seiner Mitarbeiter ist der Unternehmer dazu verpflichtet, alle Leitern und Tritte in seinem Betrieb (mit Ausnahme der ortsfesten Steigleitern, die nicht als Arbeitsmittel gelten) regelmäßig prüfen zu lassen, so lange sie auf dem Betriebsgelände im Einsatz sind. Für die ortsfesten Steigleitern gilt die DGUV Information 208-032.

Die kostenfreie MyCosmo Leiterprüfer App kann den Leiterbeauftragten bei der Erstellung der Dokumentation unterstützen und ihm mehr Sicherheit verschaffen. Sie erinnert ihn auch an fällige Prüftermine. So wird die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorschriften wesentlich vereinfacht und die Gefahren für die Mitarbeiter werden minimiert, weil keine Leiterprüfung vergessen werden kann.