Startseite » Infoblog » Berechtigung Leiterprüfung
Zur Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes und zur Abnahme ist immer eine Sicht- und eine Funktionsprüfung der Arbeitsmittel erforderlich. Die dabei mittels Checklisten erstellten Protokolle müssen in einem Leiternprüfbuch erfasst werden. Die befähigte Person des Leiterprüfers unterstützt den Unternehmer mit seinem Fachwissen auch bei der Festlegung der Intervalle zur Leiterprüfung und bei der Einweisung und Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den Arbeitsmitteln, sowie bei der Erstellung entsprechender Arbeitsanweisungen. Auch die jährlich zu erneuernden Prüfplaketten an den Leitern und Tritten fallen in den Verantwortungsbereich der befähigten Person.
All diese Maßnahmen sollen unnötige Gefahren für die Mitarbeiter im Umgang mit Leitern und Tritten verhindern und sie sollen dem Unternehmer eine höhere Rechtssicherheit im Falle eines Unfalles bieten. Daran sieht man, wie verantwortungsvoll die Aufgabe der befähigten Person (Leiterprüfer) ist. Dies ist auch der Grund, weshalb nicht jeder Mitarbeiter und auch nicht jeder gelernte Handwerker Leitern prüfen darf. Dies ist berechtigten Personen vorbehalten.
Um eine Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten zu absolvieren, muss man drei Grundvoraussetzungen mitbringen:
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Um überall und jederzeit über die aktuell erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung dieses Arbeitsmittels zu verfügen, ist eine Weiterbildung empfehlenswert, aber nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Sie verfällt auch nicht und ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Empfohlen wird die Weiterbildung alle drei Jahre zu wiederholen. In der Zwischenzeit können sich Gesetze ändern. Die Nutzer der MyCosmo Leiterprüfer App haben dabei den Vorteil, durch die App fortlaufend auf dem aktuellen Stand gehalten zu werden.