Zur Leiterprüfung berechtigt ist nur eine „Befähigte Person“ zur Prüfung von Leitern und Tritten.

Ob man die Prüfung von Leitern und Tritten in Unternehmen von eigenen Mitarbeitern oder durch externe Dienstleister durchführen lässt: Es handelt sich dabei immer um eine sogenannte „Befähigte Person“. Das ist ein Sachkundiger, der sich durch eine Ausbildung mit Prüfung ein entsprechendes Zertifikat für die Berechtigung erworben hat und der schriftlich vom Unternehmer beauftragt wurde.

Der Umgang mit Leitern und Tritten ist eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle in jedem Unternehmen. Hält sich der Unternehmer im Umgang mit den Arbeitsmitteln nicht an die gesetzlichen Vorschriften, so riskiert er im Schadenfall den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was sind die Aufgaben einer befähigten Person? Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Die Leiterprüfung ist das regelmäßige Prüfen und die lückenlos protokollierte Abnahme einer Leiter oder eines Trittes in einem Unternehmen. Durchgeführt nach gesetzlich geltenden vorgeschriebenen Kriterien zur Erhöhung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter durch eine befähigte Person.

 

 

Zur Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes und zur Abnahme ist immer eine Sicht- und eine Funktionsprüfung der Arbeitsmittel erforderlich. Die dabei mittels Checklisten erstellten Protokolle müssen in einem Leiternprüfbuch erfasst werden. Die befähigte Person des Leiterprüfers unterstützt den Unternehmer mit seinem Fachwissen auch bei der Festlegung der Intervalle zur Leiterprüfung und bei der Einweisung und Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den Arbeitsmitteln, sowie bei der Erstellung entsprechender Arbeitsanweisungen. Auch die jährlich zu erneuernden Prüfplaketten an den Leitern und Tritten fallen in den Verantwortungsbereich der befähigten Person.

Warum darf man nur als befähigte Person Leitern prüfen?

All diese Maßnahmen sollen unnötige Gefahren für die Mitarbeiter im Umgang mit Leitern und Tritten verhindern und sie sollen dem Unternehmer eine höhere Rechtssicherheit im Falle eines Unfalles bieten. Daran sieht man, wie verantwortungsvoll die Aufgabe der befähigten Person (Leiterprüfer) ist. Dies ist auch der Grund, weshalb nicht jeder Mitarbeiter und auch nicht jeder gelernte Handwerker Leitern prüfen darf. Dies ist berechtigten Personen vorbehalten.

Wie wird man zu einer befähigten Person?

Um eine Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten zu absolvieren, muss man drei Grundvoraussetzungen mitbringen:

Wo kann man eine Weiterbildung zum Leiterprüfer mit Zertifikat machen? ​

Diverse Anbieter (z.B. DEKRA  und der TÜV) bieten in ganz Deutschland Seminare und Lehrgänge zum Leiterprüfer mit Zertifikat an. Die Kosten für den eintägigen Lehrgang betragen etwa zwischen 300-500 Euro netto. Die Kosten übernimmt im Regelfall der Arbeitgeber. Die Seminare und die Abschlussprüfung mit Zertifikat führen dazu, dass man sich selbst als „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ bezeichnen darf.Mit dem Zertifikat und einer schriftlichen Beauftragung ist man dann auch befugt, Leitern und Tritte zu prüfen. Die Leiterprüfung ist in der DGUV Information 208-016 und in der BetriebSichV §3 vorgeschrieben. Somit ist sie für den Unternehmer, der Leitern und Tritte in seinem Betrieb einsetzt eine gesetzliche Pflicht.

Wie lange gilt die Zertifizierung zur „befähigten Person“?

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Um überall und jederzeit über die aktuell erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung dieses Arbeitsmittels zu verfügen, ist eine Weiterbildung empfehlenswert, aber nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Sie verfällt auch nicht und ist gesetzlich unbegrenzt gültig. Empfohlen wird die Weiterbildung alle drei Jahre zu wiederholen. In der Zwischenzeit können sich Gesetze ändern. Die Nutzer der MyCosmo Leiterprüfer App haben dabei den Vorteil, durch die App fortlaufend auf dem aktuellen Stand gehalten zu werden.