Arbeitgeber erfahren hier, wie man eine Person mit der Prüfung von Leitern und Tritten schriftlich beauftragt.

Leitern und Tritte werden nach der DGUV Information 208-016 regelmäßig geprüft. Die „Befähigte Person“ zur Leiterprüfung muss schriftlich durch den Arbeitgeber beauftragt werden.

Wie oft man seine Leitern in regelmäßigem Abstand auf ihren mängelfreien Zustand prüfen lassen muss, hängt individuell vom Betrieb ab. Die MyCosmo Leiterprüfer App kann dabei helfen, alle Vorschriften mit digitaler Unterstützung einzuhalten.

Jede Person, die auf Anlagen und im Betrieb, beziehungsweise im eigenen UnternehmenLeitern und Tritte bereitstellt und sich deshalb mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) auskennen muss, kennt die DGUV Information 208-016. Als Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie eine detaillierte Handlungsanleitung für den Umgang mit- und für das Prüfen von Leitern und Tritten.

 

Schwere Unfälle der Mitarbeiter können sich schon bei Stürzen aus geringer Höhe zutragen und gehören sogar zu den häufigsten Unfallursachen. Die Gefahren beim Benutzen von Leitern und Tritten werden allzu oft unterschätzt.

 

Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich bei Unfällen. Auch dann, wenn er eine befähigte Person mit dem Arbeitsschutz beauftragt hat. Insbesondere kritisch im Hinblick auf den Versicherungsschutz wird die Haftungsfrage jedoch, wenn weder durch den Arbeitgeber, noch durch die von ihm beauftragte befähigte Person die Vorschriften zur Leiterprüfung eingehalten oder nur unzureichend protokolliert wurden. Eine lückenlose und sogfältige Dokumentation ist zum Nachweis zwingend erforderlich. Auch um zu sehen, ob die Leiterprüfung wirklich erfolgt ist. Sind zum Beispiel Gelenke an einer Leiter ausgeschlagen, Sprossen beschädigt oder die rutschhemmenden Füße fehlen und es kommt zu einem Unfall, so ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich und der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gefährdet.

Die Vermeidung von Unfällen und der Schutz von Personen hat beim Arbeitsschutz oberste Priorität. Es ist unabdingbar, dass Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte keine unnötige Gefahr darstellen. Dazu gehört auch, dass man sie gar nicht erst verwendet, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Etwa dann, wenn offensichtlich erhöhte Unfallgefahr zum Beispiel durch Öl am Boden oder durch innerbetrieblichen Verkehr besteht. Oder etwa, wenn ein anderes Arbeitsmittel für die geplante Tätigkeit schlichtweg sicherer ist.

Sicherere Arbeitsmittel gemäß DGUV Information 208-016 sind z.B.: 

Wenn Arbeiten in geringem Umfang und mit geringer Gefährdung durchzuführen sind, können auch Leitern und Tritte verwendet werden.

Für Leitern und Tritte, die auf Anlagen und im Betrieb als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt und verwendet werden, bedarf es regelmäßig wiederkehrender Prüfungen auf deren ordnungsgemäßen Zustand durch eine „Befähigte Person“. Wie oft und wie intensiv in Art, Umfang und Dauer die Leiterprüfung stattfinden muss, legt die schriftlich beauftragte befähigte Person in Hinsicht auf die eigenen fachlichen Kenntnisse und unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Umstände fest. Sind die Leitern und Tritte stark belastet, kann die tagtägliche Leiterprüfung Sinn machen, oder eine wöchentliche Überwachung ausreichen. Anhaltspunkte für diese Werte bietet wiederum die DGUV Information 208-016. Die Prüfintervalle durch die befähigte Person werden auf Basis einer Beurteilung der Gefährdung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt. Unabhängig von den regelmäßigen Prüfungen durch eine befähigte Person, müssen Leitern und Tritte spätestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse müssen dokumentiert und die Leitern und Tritte mit einem Prüfsiegel versehen werden.

Die Beauftragung der befähigten Person muss schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen.

Die Qualifizierung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten hat folgende Inhalte:

  • Handhabung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
  • Sinn und Zweck von Leitern und Tritten
  • Rechtliche Grundlagen, Erfüllung von Normvorschriften
  • Dokumentation der Prüfung von Leitern und Tritten
  • Aufbau und Konstruktionen, Arten von Leitern und Tritten
  • Wartung und Prüfung der Leitern und Tritte

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Welche Informationen müssen der befähigten Person bei der Beauftragung mitgeteilt werden?

Überprüft wird zum Beispiel Art und Anzahl der Leitern, wann die letzte Prüfung war, alle spezifischen Angaben zu den Leitern mit entsprechenden Inventarnummern, Artikelnummern, Standort und Abteilung. Der Hersteller, die Aufstiegsart, der Werksstoff, die Anzahl der Sprossen und das Anschaffungsdatum.

Welche Aufgaben werden vom Leiterprüfer übernommen?

Neben der Prüfung der Leitern, dem Erfassen der Protokolle aller Prüfungen mit Hilfe von Checklisten und der Schulung der Mitarbeiter muss er auch die Prüfsiegel kleben und ein Leiternprüfbuch anlegen.
Auch mit der MyCosmo Leiterprüfer App muss er das tun, nur geht das wesentlich übersichtlicher. Er kann Leitern in der App anlegen und sein Konto erstellen. Dadurch wird keine Leiter bei der Prüfung übersehen oder versehentlich doppelt geprüft. Es wird leichter, alle gesetzlichen Fristen und Vorschriften einzuhalten.

In der DGUV Information 208-016 wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen durchführen lassen muss, um die Vorschriften einzuhalten. Nicht ganz leicht. Man kann natürlich externe Dienstleister mit der Leiterprüfung beauftragen. Dabei entstehen fortlaufende Kosten. Die MyCosmo Leiterprüfer App als digitaler Helfer ist da von großem Nutzen für Arbeitgeber und deren Sicherheitsbeauftragte als „Befähigte Person“. Auch um das notwendige Wissen aktuell zu halten.

Die Person zur Prüfung von Leitern und Tritten muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Entsprechend einschlägige Berufsausbildung oder Studium
  • Berufserfahrung mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln
  • Ausübung einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Umfeld der Prüfungen.

Wie wird man Leiterprüfer?

Bundesweit finden sich diverse Anbieter, zum Beispiel TÜV und DEKRA, die eine Ausbildung mit Zertifikat zum Prüfer für Leitern und Tritte anbieten. Die so befähigte Person erhält dann den formellen (schriftlichen) Auftrag sich, um die Leiterprüfung im Rahmen der DGUV Information 208-016oder BG Vorschriften zu kümmern und alle notwendigen Maßnahmen und Prüfungen durchzuführen. Entweder ist dies ein externer Experte, oder man bildet eigene Leute dafür aus. Der Arbeitgeber trägt dann außerdem fortlaufend Sorge für die notwendigen Weiterbildungen. Zusätzlich muss er Anleitungen und Hinweise für seine Arbeitnehmer herausgeben, die den korrekten und vor allem sicheren Umgang mit den Leitern und Tritten beschreiben, welche der Arbeitgeber im Unternehmen zur Verfügung stellt. Die Unterweisung sollte gemäß der DGUV Information 208-016mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Zusätzlich bei besonderen Anlässen, etwa nach einem Unfall oder dann, wenn neue Leiterbauarten zum Einsatz kommen. Unterstützt wird der Unternehmer dabei vom Leiterprüfer.

So müssen die Leitern und Tritte zum Beispiel gegen unbefugte Benutzung geschützt werden und es muss die besagte regelmäßige Leiterprüfung aller Leitern und Tritte auf den Anlagen des Unternehmens nach DGUV Information 208-016erfolgen.

Will der Arbeitgeber alle notwendigen Voraussetzungen und Vorschriften in Erfahrung bringen und Regeln festlegen, die notwendig sind, um diese zu erfüllen und um einen Mitarbeiter als „befähigte Person“ intern mit der regelmäßigen Leiterprüfung nach DGUV Information 208-016zu beauftragen, dann ist die MyCosmo Leiterprüfer App für diesen Zweck wesentlich vorteilhafter. Sie hilft dem Arbeitgeber und den Sicherheitsbeauftragten, in Bezug auf Leitern und Tritte mit der Betriebssicherheitsverordnung stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben und so den notwendigen Arbeitsschutz beim Umgang mit Leitern und Tritten zu gewährleisten. Auch die Terminierung, Protokollierung, Dokumentation und Verwaltung der Leiterprüfungen und aller sonstigen erforderlichen Dokumente wird vereinfacht.