Regalprüfer Norm

Wann müssen Regale geprüft werden?

Die Prüfung der Arbeitsmittel ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §10 festgelegt. Die oberste Priorität ist die Einhaltung eines sicheren Betriebes, weswegen Arbeitgeber verpflichtet sind, Regal- und Lagersysteme regelmäßig zu inspizieren.

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Regals muss dieses auf dessen Sicherheit durch eine befähigte Person geprüft werden.

Auch nach Umbau oder einem sogenannten außergewöhnlichen Ereignis (z.B. einem Unfall oder einem Naturereignis), sind die Regalsysteme auf Sicherheit erneut zu prüfen.

Welche Regale müssen geprüft werden?

Geprüft werden müssen ortsfeste Regale aus Stahl, z.B.: