MyCosmo erklärt die Leiternormen,
die bei der Leiterprüfung eine Rolle spielen.

Was verbirgt sich hinter den Begriffen

DIN EN 131-2

DIN EN 131-2

DIN EN 131-2 Leitern - Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 131-2:2010+A2:2017
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DIN 14094-1

DIN 14094-1

DIN 14094-1 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 1: Ortsfeste Notsteigleitern mit Rückenschutz, Haltevorrichtung, Podeste
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DIN EN 131-1

DIN EN 131-1

DIN EN 131-1 Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße; Deutsche Fassung EN 131-1:2015+A1:2019
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DIN EN ISO 14122-4

DIN EN ISO 14122-4

DIN EN ISO 14122-4 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern (ISO 14122-4:2016); Deutsche Fassung EN ISO 14122-4:2016
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DIN EN 131-3

DIN EN 131-3

DIN EN 131-3 Leitern - Teil 3: Kennzeichnung und Gebrauchsanleitungen; Deutsche Fassung EN 131-3:2018
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DIN EN 14183

DIN EN 14183

DIN EN 14183 Tritte; Deutsche Fassung EN 14183:2003
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Welche Leitern Anforderungen gibt es für Prüfung und Kennzeichnung?

Gibt es eine DIN-Norm für den Sprossenabstand von Leitern?

 

Normen sind die anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung und die Prüfung von Produkten. Werden sie geändert und verschärft, so dient dies der Produktsicherheit der Anwender. Die europäische Norm EN 131 für tragbare Leitern regelt die Anforderungen an unterschiedliche Leitern. Hier ein Auszug über die wichtigsten Neuerungen:

Gelenkleitern, welche als Anlegeleitern nutzbar und in ausgefahrenem Zustand länger als 3 Meter sind, müssen mit einer maximal 1,20 Meter breiten Standverbreiterung (z. B. in Form einer Traverse oder Auslegern) ausgestattet sein.

Vielzweckleitern mit 4 x 3 Sprossen, die als Arbeitsbühne verwendet werden können, müssen inklusive entsprechender Plattform ausgeliefert werden.
Vor dem Inverkehrbringen von Leitern müssen diese vom Hersteller verschiedenen Prüfungen unterzogen werden.


Bei der Festigkeitsprüfung von Gelenkleitern ist die Prüflast oberhalb des obersten Gelenkpaares anzubringen.

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Was beinhaltet DIN EN ISO 14122-4 (Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen)?

 

Dieser Teil der Norm ISO 14122 beschreibt die Anforderungen für nicht-kraftbetriebene ortsfeste Steigleitern als Teil einer stationären Maschine, sowie für die nicht-kraftbetriebenen verstellbaren Teile und für die beweglichen Teile der ortsfesten Zugänge. „Ortsfeste“ Zugänge sind solche, die man nur mit Werkzeugen entfernen kann.

 

Was beinhaltet DIN 14094-1 (Notleiteranlagen)?

Diese Norm enthält Anforderungen an alle Notleiteranlagen aus Metall an Gebäuden, über die sich Menschen im Gefahrenfall retten können, wenn sie dazu selbst noch in der Lage, also „selbstrettungsfähig“ sind. Sie legt alle Begriffe, die Maße und auch Sicherheitsanforderungen fest.

Die Norm DIN 14094-1 regelt dabei nicht, in welchen Fällen Notleiteranlagen anzubringen sind, sondern sie legt lediglich deren Ausführung fest. 

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Was beinhalten:

DIN EN 131-1 (Standbreite)

DIN EN 131-2 (Produktprüfungen),

DIN EN 131-3 (Benutzerinformationen) und 

DIN EN 131-4 (Ein- oder Mehrgelenkleitern) genau? 

 

DIN EN 131 ist die Norm für den Sprossenabstand und die Breite von Leitern.

In Teil 1 dieser Europäischen Norm geht es um die klare Definition der Benennungen von tragbaren Leitern. Allgemeine Konstruktionsmerkmale wie die Standbreite sind darin genau festgelegt.
Die Änderung A1 ist die Neudefinition der Messung des nutzbaren Abstands (B1) einer Sprosse oder Stufe oder Plattform zwischen den Innenseiten der Holme einer Leiter.
Alle Anforderungen an den Mindestabstand (B2) zwischen den Außenseiten der Holme am Fußende der Leiter sind nun vereinheitlicht. Außerdem wurden redundante Informationen zu den Funktionsmaßen gestrichen.

In Teil 2 geht es nun um die allgemeinen Konstruktionsmerkmale, um die Anforderungen und um die Produk2tprüfverfahren für tragbare Leitern. Gegenüber der alten Fassung DIN EN 131-2:2012-08 wurde eine Klassifizierung für Leitern nach beruflichem und nicht beruflichem Gebrauch eingeführt. Dabei gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Festigkeit und bei Stehleitern an die Dauerhaltbarkeit. Die Festigkeitsprüfung der Leitern erfolgt jetzt in Gebrauchsstellung. 

In Teil 3 werden als Benutzerinformation Anleitungen für den sicheren Gebrauch der Leitern gegeben. Gegenüber der alten Fassung werden die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnungen auf der Leiter und den Gebrauchsanleitungen klar unterschieden. Es werden dabei außerdem Sicherheitszeichen nach DIN ISO 3864-2 und Informationssymbole für die Sicherheit festgelegt. Zusätzlich werden Anforderungen für Leitertypen wie Schiebeleitern, Mehrzweckleitern, Teleskopleitern, Gelenkleitern, oder mobile Podest Leitern berücksichtigt.

In Teil 4 geht es um Ein- und Mehrgelenkleitern. DIN-Normen sind zwar keine Rechtsnormen, sondern haben Empfehlungscharakter. Durch den Verweis in Gesetzen oder Verordnungen können sie aber Rechtsverbindlichkeit erhalten. Die Norm DIN EN 131-4 beschreibt hier die Nutzung von Ein- oder Mehrgelenkleitern. Zum Beispiel ab welcher Leiterlänge Gelenkleitern eine Standverbreiterung brauchen, um noch sicher zu stehen. Die Normänderungen der DIN EN 131-4 dienen der Erhöhung der Sicherheit aller Mitarbeiter beim Einsatz von Ein- oder Mehrgelenkleitern in Betrieben. 

Die Norm DIN EN 14183 regelt die Begriffe und Funktionsmaße von Tritten. Alle Anforderungen und Prüfungen sind dabei weitestgehend an DIN EN 131-2 angepasst.

Was beinhaltet BGI 694 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten)?

Die BGI 694 ist ersetzt durch die DGUV Information 208-016.

Was beinhaltet DIN 18799-1 (Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen)?

Norm gilt für ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen mit Seitenholmen. Sie regelt die Maße, die bauartspezifischen Merkmale sowie zusätzliche Anforderungen für Steigleitern an Schornsteinen und Antennentragwerken.

Was beinhaltet BGI-GUV 5189 (Auswahl und Benutzung von Steigleitern)?

Diese ist ersetzt durch die DGUV Information 208-032.

Was beinhaltet BGV-D36-1997-01 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – bisherige VBG 74)?

Diese ist eine Unfallverhütungsvorschrift für Leitern und Tritte. Seit Anfang 2008 wird die BGV D 36 durch die „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten – BGI 694“ ersetzt.

Was beinhaltet BGI-GUV-I-561?

Diese wurde ersetzt durch die DGUV Information 208-005. Sie regelt die Anforderungen an Treppen in einem Unternehmen. Für Treppen als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen enthalten DIN EN ISO 14122 Teil 1 und Teil 3 „Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“ genauere Angaben für die Konstruktion.

Was beinhalten ASR A1.8 (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Verkehrswege) 

und ASR A2.3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Fluchtwege und Notausgänge)?

ASR A1.8 Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die genauen Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen in Unternehmen.
ASR A2.3 Diese ASR konkretisiert die genauen Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan nach Arbeitsstättenverordnung im Unternehmen, um im bei Gefahr die Arbeitsstätte sicher verlassen zu können.